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Kolumne Kummer Carsten
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08.07.09

Kummer Carsten Juli 09

 

Sehr geehrter KummerCarsten!

Jetzt gibt es endlich die neue, auffälligere FSK/USK-Kennzeichnungspflicht auf DVDs und Computer- bzw. Konsolenspielen. Aber jetzt höre ich, daß Killerspiele wie dieses „Counter Strike“ nach wie vor zu den Bestsellern zählen. Wie kann das denn angehen?

Wie groß muß der Hinweis denn eigentlich noch sein, bis der Handel entsprechend reagiert?
gez. Die Schlaubergers


Liebe Schlaubergers!
Die neue Kennzeichnungspflicht war wahrlich eine grandiose Meisterleistung seitens unseres Gesetzgebers: die Suche nach den verbotenen Spielen wurde den „lieben Kleinen“ jetzt nämlich enorm vereinfacht - schon von weitem können sie nun das Objekt ihrer Begierde ausmachen. Super! Ganz abgesehen, daß viele Erzeuger nicht die geringste Lust verspüren, jene Hinweise überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. In der Realität sieht die Angelegenheit nämlich häufig so aus, daß Verkaufs- bzw. Kassenpersonal sich von Eltern anpöbeln lassen muß, wenn es darauf aufmerksam macht, wenn dieser Film oder jenes Spiel von dem potentiellen Käufer nicht erworben werden darf. „Was der spielen darf, bestimme immer noch ich!“, dürfte wohl die gebräuchlichste (und noch am höflichsten formulierte) Antwort sein, die Händler tagein, tagaus zu hören bekommen. Da hilft es auch in den seltensten Fällen, diese Besserwisser dezent darauf hinzuweisen, daß sie mitnichten befugt sind, ihren Kindern Medien zugänglich zu machen, die oberhalb der Altersbeschränkung liegen - selbst Eltern stehen nämlich nicht über dem Gesetz!
Und solange diese nicht stärker in die Verantwortung genommen werden, und statt dessen permanent mit dem Zeigefinger auf Industrie, Handel oder Medien gezeigt bzw. Schulen und/oder der Staat zur Regulierung bemüßigt wird, solange wird sich an der Situation rein gar nichts ändern.
gez. der Oberschlaumeier Carsten


Sehr geehrte Andrea Kiewel!
Endlich ist Otto-Normal-Verbraucher auch einmal imstande, dieses ganze Dickicht im Paragraphen-Dschungel zu durchschauen. Herrlich, endlich eine Sendung wie „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“ im deutschen Fernsehen zu haben.
Vielen Dank dafür und weiterhin viel Erfolg
wünscht das Land der Dichter und Denker


Liebe Richter und Henker!
Selbstverständlich war es a.l.l.e.r.h.ö.c.h.s.t.e Zeit, daß ausgerechnet eine in rechtlichen Belangen so versierte und fachkundige Moderatorin wie Andrea Kiewel auf die Tücken der deutschen Gesetzgebung aufmerksam macht. Ganz zu Schweigen von einem Herrn Dr. Ralf Höcker, der ja bekanntlich Verfasser eines Machwerkes mit dem Namen „Lexikon der Rechtsirrtümer“ ist. Darin erfährt der geneigte Leser dann zum Beispiel, daß man als Verbraucher nicht notwendigerweise im Besitz eines Kassenbons sein muß, um im Geschäft Ware zu reklamieren. Was juristisch durchaus haltbar sein mag, dem Leser jedoch zugleich suggeriert, er könne nun fromm, frei und fröhlich mit seinem Produkt irgendwann im Laden auftauchen, um ihn problem- und anstandslos retour zu geben.
Was der Herr Dr. Höcker jedoch vergißt zu erwähnen: ein Nachweis über das Kaufdatum und insbesondere den Kaufpreis muß erbracht werden. Kann der Käufer dies nämlich nicht zweifelsfrei, muß der Verkäufer recherchieren, was bei unklarem Sachverhalt bisweilen ein paar Tage dauern kann.
Wäre es da nicht sinnvoller, gleich den Kassenzettel parat zu haben?
Der Herr Jurist Dr. Höcker macht überdies die bundesrepublikanische Leserschaft (und den Rest der Menschheit) mit Nachdruck auf sich hartnäckig in unserem Bewußtsein verankerte Rechtsirrtümer aufmerksam, wie beispielsweise der landläufigen Auffassung, Ausweispflicht bedeute, man müsse seinen Personalausweis ständig bei sich mitführen. Was natürlich nicht stimmt. Nichtsdestotrotz bin ich bei einer etwaigen Personenkontrolle gut damit beraten, einen einwandfreien Identitätsnachweis zu erbringen. Kann ich das nämlich nicht, sind die Kontrolleure (also Polizisten o.ä.) befugt, mich bis zur Feststellung meiner Personaldaten aufzuhalten und ggf. sogar vorübergehend festzunehmen.

Wäre es da nicht sinnvoller, seinen Ausweis parat zu haben? Kurzum: richtig gut, daß RTL (also die televisionierte Blöd-Zeitung) derartige Kapazitäten wie Frau Kiewel und Herr Dr. Höcker verpflichtet hat und über die Mattscheibe jagt, um uns mit allerlei Fach- und Sachverstand über die Irrungen und Wirrungen der Juristerei zu unterrichten. Da fühlt man sich doch sogleich im Höchstmaß informiert und bestens gerüstet für den erbitterten Kampf durch den Paragraphen-Dschungel.
In diesem Sinne

der KummerCarsten


Lieber KummerCarsten!
Äh, das ist garnet so gut...äh..., daß da zu meiner Hochzeit so viele...äh...Leute gekommen sind, die ohne eine ausdrücklische...äh...Akkredit...ähm... Erlaubnis Fotos machen wollten.
Was denken die sisch eigentlisch?
Gruß
Dein Boris aus Leimen


Ehrlich, Bobbele,
es kommt der Tag, da ist der einzige Fotoknips, der Dich anblitzt, der Paßbildautomat auf dem Bahnhof!
Denk an meine Worte
Dein kummervoller Carsten