Er war Pfälzer mit Leib und Seele: Peter Jochen Degen. Fan des 1. FC Kaiserslautern, Fastnachter...
Nach Abschluss der Saison 2011/12 hat sich der 1. FC Kaiserslautern von Cheftrainer Krassimir...
3. Kaiserslauterer Festival des nacherzählten Films am 11. Juni im Pfalztheater
Hobbybäcker gesucht
Dr. Klaus Weichel: „Zusammenarbeit der Beteiligten hat reibungslos funktioniert.“
Weitere Informationen erfolgen in Kürze
Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen (Pflegeheim für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt).
Hier gibt es eine Anzahl von Kurzzeitpflegeplätze, die hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden.
Daneben gibt es auch Dauerkurzeitpflegeplätze, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege verfügbar sind. Sie werden in der Regel als selbstständiges Angebot (ohne Anbindung an ein Pflegeheim) oder als separater Wohnbereich eines Pflegeheimes angeboten.
Es gibt zwei Formen der Kurzzeitpflege: die Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.432 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeitpflege. Diese können sowohl für häusliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei ebenfalls bis zu 1.432 € für insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr. In einem Kalenderjahr können sowohl vier Wochen Verhinderungspflege als auch die „normale“ Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt besteht also die Möglichkeit für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege Leistungen der Pflegekassen zu beziehen.
aktuelle News aus Kaiserslautern
News vom 1. FCK oder Bilder vom FCK Aufstieg
oder zu Bernd Barths Fotoblog
Neues vom Pfalztheater und der Musikszene Kaiserslautern
das Kinoprogramm Kaiserslauern
Pfälzer Spezialitäten und andere Leckereien
Ausflugsziele Pfalz
Reisetipps in die ganze Welt
Schöner Wohnen in Ihrem Zuhause
Rund ums Haus
Modetipps
Kosmetik
Frisurenmode und Tipps für Ihr Haar
Model des Monats
Gesundheitstipps und vieles über Zahngesundheit
News Sportvereine Kaiserslautern und 10.000 Schritte Aktion
Tipps für Ihr Auto
Tipps für Ihr Haustier
Kolumne Kummer Carsten
Heftdownload INSiDER
Mediadaten INSiDER
oder zurück zur Startseite