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01.05.11

KfW-Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen

 

KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch

und Heizungserneuerung. Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute.

Seit dem 01. März 2011 fördert die KfW Bankengruppe neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt.
Sie haben die Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 % Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.
„Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Außerdem führt die KfW zum 01. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.
Weitere Informationen im Internet auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter Telefonnummer 01801 / 33 55 77.





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